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Projektaufruf zur Fachkräftesicherung im Landkreis Meißen

Entsprechend der Fachkräfterichtlinie des Freistaates Sachsen und des regionalen Handlungskonzeptes der regionalen Fachkräfteallianz im Landkreis Meißen können für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ab sofort wieder Anträge gestellt werden.

Vorschläge für Maßnahmen zur Gewinnung und Begleitung internationaler Fachkräfte gesucht

Förderfähig sind folgende Vorhaben:

  1. Maßnahmen zum Aufbau von Netzwerken und Strukturen mit dem Ziel der Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte und/oder Auszubildender in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zur Etablierung einer Willkommenskultur (gemäß Teil B. I. Nr. 7 der FKLR) und
  2. Maßnahmen zur Optimierung des Systems und weitere Maßnahmen zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Menschen mit Migrationshintergrund (gemäß Teil B. I. Nr. 8 der FKRL).

Zuwendungsempfangende können Kommunen und weitere Träger (natürliche Personen, juristische Personen oder Personenvereinigungen) sein, welche die Maßnahmen im Landkreis Meißen durchführen. Es ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten (Sach- und Personalkosten) möglich.

In Rahmen einer Sitzung der regionalen Fachkräfteallianz werden die eingereichten Projektanträge bewertet und entsprechend dem zur Verfügung stehenden regionalen Budget priorisiert.

Bei der Entscheidung zur Priorisierung ist es besonders wichtig, dass das Projekt:

  • passfähig zum regionalen Handlungskonzept der Fachkräfteallianz ist,
  • sich sinnvoll in den Rahmen der Region einbettet und bereits bestehende Aktivitäten oder Vorläuferprojekte ergänzt und
  • einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region leistet.

Projektergebnisse und deren Nachhaltigkeit müssen ausführlich dargestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zukünftig den Besuch von Projekten plant.

Befürwortete Anträge werden an die Sächsische Aufbaubank als Bewilligungsstelle weitergereicht.

Es dürfen ausschließlich die Formulare der SAB verwendet werden. Die Einreichung zusätzlicher Konzepte/Projektbeschreibungen ist nicht zulässig. Diese werden im Rahmen der Entscheidung der regionalen Fachkräfteallianz nicht berücksichtigt.

Die Einreichung, der den Vorgaben der Sächsischen Aufbaubank entsprechenden vollständigen Unterlagen, wird bis zum 28. Februar 2024 erbeten an:

Landratsamt Meißen
Jobcenter/Regionale Fachkräfteallianz
Postfach 10 01 52
01651 Meißen

oder als E-Mail im PDF-Format an: JC.Fachkraefteallianz@kreis-meissen.de.

Mit weiteren Fragen können sich Interessierte gern wenden an:

Tilo Richter
Sachbearbeiter Fachkräfteallianz
Telefon: 03521 725-4033

Zusätzliche Informationen und Downloads der für die Einreichung erforderlichen Unterlagen können auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank abgerufen werden.

Das regionale Handlungskonzept kann unter https://www.kreis-meissen.de/Landkreis/Wirtschaft-Nahverkehr/Regionale-Fachkräfteallianz/ eingesehen werden.


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